Bestimmung der kleingärtnerischen Nutzfläche
Zum Nachweis der kleingärtnerischen Nutzung wird in Abständen eine Bestimmung der Nutzfläche für alle Parzellen fällig.
Alle Pächter erhalten daher bei der Ausgabe der Pachtrechnungen am 23.06.2024 das Formular zur Bestimmung der Nutzfläche, das ausgefüllt zur Jahreshauptversammlung am 30.06.2024 wieder abzugeben ist.
Achtet im eigenen Interesse immer auf die kleingärtnerische Nutzung in Euren Parzellen, um keinerlei Anlass für eine Kündigung und Räumung von Flächen zu geben!
Infos und Hilfen rund um Fragen zur kleingärtnerischen Nutzung unter
https://amanger-ev.de/vereinsregeln/kleingaertnerische-nutzung/